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Flexi Rente


So flexibel wird die neue Flexi-Rente

Über ein Jahr lang hatte die Koalitionsarbeitsgruppe zur Flexi-Rente gearbeitet und im November 2015 ihr Ergebnis vorgelegt. Dann passierte monatelang nichts - aber jetzt soll daraus tatsächlich ein Gesetz werden.

Nebenjobs sollen für Rentner attraktiver werden - und auch die Arbeitgeber profitieren. (Quelle: imago)

Geplant sind mehr finanzielle Anreize für ein längeres Erwerbsleben. Aber auch wer kürzer arbeiten möchte, ist bald flexibler.

Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen. Bisher konnten die Arbeitnehmer nur zwischen einer Zwei-Drittel-, einer halben oder einer Ein-Drittel-Teilrente wählen.

Wer in Teilrente geht, soll mehr vom Zuverdienst neben den Altersbezügen behalten können. Arbeitgeber werden bei den Sozialbeiträgen entlastet, wenn sie Rentner über das Erreichen der Altersgrenze hinaus beschäftigen. Zudem soll ein Rentner stärker von den Rentenbeiträgen profitieren, die ein Arbeitgeber für ihn zahlt.

Oberhalb von 450 Euro monatlich beziehungsweise 6300 Euro jährlich sollen bis zu einer individuellen Obergrenze nur 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Wer also 100 Euro dazuverdient, dem werden 40 Euro von der Rente abgezogen. Erst bei Überschreiten der Obergrenze wird voll angerechnet.

Beispiel: Bei einer Teilzeitbeschäftigung von 12.000 Euro (9480 Euro netto) und einem Rentenanspruch von 15.000 Euro bleiben 22.200 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Rentenanspruch mit 65,4 Jahren durch die geleisteten Beiträge in Zukunft um 132 Euro.

Nebenjobs können die Rente erhöhen
Die gezahlten Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung sollen die Rente des Beschäftigten erhöhen, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Beitrag zahlt. Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze soll befristet für fünf Jahre entfallen.

Die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen in der gesetzlichen Rente soll bereits ab einem Alter von 50 Jahren ermöglicht werden. Dies ist bislang erst mit 55 Jahren möglich.

Mit Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitierung soll erreicht werden, dass weniger Menschen als bisher auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. So soll zunächst auf der Basis von Modellvorhaben die Möglichkeit geschaffen werden, zwischen dem 45. und 46. Lebensjahr einen freiwilligen berufsbezogenen Gesundheitscheck zu absolvieren.

Weniger Zwangsverrentungen von Hartz-IV-Empfängern
Hartz-IV-Empfänger können nach derzeitiger Rechtslage zu einer vorgezogenen geminderten Altersrente gezwungen werden. Dies soll künftig nicht mehr gelten, wenn der Rentenanspruch damit unter das Hartz-IV-Niveau fällt und der Betroffene dann auf Grundsicherung im Alter angewiesen wäre.

Knapp jeder Vierte geht aktuell vorzeitig in Rente und verzichtet damit auf einen Teil seiner Altersbezüge. Zuletzt waren das fast 200.000 Menschen pro Jahr.

Starre Grenzen bei Zuverdiensten fallen weg
Teilzeitarbeit bei vorgezogener Teilrente ist heute unattraktiv. Ohne Abschläge bei der Rente hinnehmen zu müssen, ist bei 450 Euro Hinzuverdienst Schluss. Zweimal im Jahr darf man die Grenze bis zum doppelten Betrag überschreiten - bis zu einer Jahresgrenze von 6300 Euro. Doch danach verkleinert sich - je nach Verdiensthöhe - die Rente stark auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel.

Bisher zahlt außerdem der Arbeitgeber seinen Teil des Rentenbeitrags ein, ohne dass die Rente des Betroffenen steigt. Künftig soll auch der Beschäftigte seinen Teil einzahlen können - beide Beitragsteile wirken dann rentensteigernd. Wer zum Beispiel in einem Halbtagsjob einen Lohn von 1300 Euro hat, kann so seine Rente um rund 200 Euro im Jahr erhöhen - lebenslang.

Die neuen Regelungen treten voraussichtlich 2017 in Kraft.


Quelle: http://www.t-online.de/wirtschaft/altersvorsorge/id_77813216/flexi-rente-so-flexibel-wird-die-neue-rente.html



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13.05.2016












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